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Strafrecht

Sie sehen sich einem Strafverfahren ausgesetzt? Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten? Die Polizei steht morgens bei Ihnen vor der Haustüre und möchte Ihre Wohnung und/oder Geschäftsräume durchsuchen oder Ihr Fahrzeug auf Schäden untersuchen. Neben diesen unmittelbaren Belastungen kann ein Strafverfahren weitreichende Folgen in beruflicher und privater Hinsicht mit sich bringen.

Als Beschuldigter haben Sie Rechte (§ 136 StPO). Das wichtigste Recht ist das Recht zum Tatvorwurf zu schweigen. Hierzu raten wir Ihnen nachdrücklich.

Die Sach- und Rechtslage kann nur nach Einsicht in die Ermittlungsakte beurteilt werden. Erst wenn der Stand der Ermittlungen und die Beweise bekannt sind wissen Sie, wogegen man sich verteidigen muss. Gemeinsam sind die Verteidigungsstrategie und das Verteidigungsziel zu erarbeiten.

Wir betreuen Sie in folgenden Bereichen strafrechtlicher Verfolgung:

  • allgemeines Strafecht (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung)
  • Verkehrsstrafrecht (z.B. Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)
  • Betäubungsmittelstrafrecht (z.B. Drogenbesitz, Drogenhandel, BtMG)
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag)
  • Sicherungsverfahren – wenn die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde

Daneben betreuen wir auch Opfer von Straftaten bei der Erstattung der Anzeige bis zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Täter. Auch wenn jeder Bürger kostenlos Anzeige bei der Polizei erstatten kann, kann im Einzelfall eine juristische Beurteilung, welche Delikte in Frage kommen, welche Beweise vorzulegen und welche Rechte und Ansprüche begründet sind, sinnvoll sein.